§ 4: Arten von Mitgliedern
(1) Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und fördernde Mitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und die in § 5 Abs. 1 genannten Kriterien erfüllen.
(3) Fördernde Mitglieder sind jene, die die Voraussetzungen für ordentliche Mitglieder nicht erfüllen, die Ziele des Vereines aber dennoch bejahen und fördern.