§ 4: Arten von Mitgliedern

(1) Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und fördernde Mitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und die in § 5 Abs. 1 genannten Kriterien erfüllen.

(3) Fördernde Mitglieder sind jene, die die Voraussetzungen für ordentliche Mitglieder nicht erfüllen, die Ziele des Vereines aber dennoch bejahen und fördern.

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