§ 10: Aufgabenkreis der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
(a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
(b) Entgegennahme des Voranschlages;
(c) Wahl, Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsprüfer;
(d) Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung;
(e) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitglieder;
(f) Beschlussfassung über Statutenänderung und die freiwillige Auflösung des Vereines;
(g) Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen;
(h) Genehmigung von Beteiligungen an Unternehmen (§2 Abs. 3);
(i) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen dem Verein und Vorstandsmitgliedern bzw. Rechnungsprüfern.

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